Qualitätsbegriffe Italien

Qualitätsbegriffe in Italien

Grundlage für die Bezeichnung ist alleine die Herkunft des Weines. Gesetzesänderungen, die sich der französischen Konzeption des "Pyramidenaufbaus" der regionalen Appellationen annähern, beginnen allmählich zu greifen. Hierbei ist vor allem das Weingesetz "164" von 1992, das nach französischem Vorbild geschaffen wurde, zu erwähnen.

In folgende Zonen ist die italienische Qualitätspyramide unterteilt:


 
VdT   (= Vino da tavola), italienische Form des Tafelweines;
Bildet einerseits die unterste Stufe der Qualitätspyramide und gleichzeitig war es in den letzten 15 Jahren "Zufluchts-Kategorie" der besten und teuersten Weine Italiens. Um den zum Teil unsinnigen Beschränkungen der Gesetzes für DOC-Weine (z. B. bei der Rebsortenzusammensetzung) zu unterlaufen, aber auch um Preisschwellen des Marktes (z. B. Chianti) überschreiten zu können, stuften zuerst toskanische Winzer (andere folgten) ihre Spitzenweine als Vino da tavola zurück und verkauften sie unter Phantasienamen wohlausgestattet zum mehrfachen Preis. Seit der Einführung der IGT-Weine werden immer mehr und mehr in diese Kategorie verkauft. An die 100 gibt es heute von den so genannten "Super-Toskanern", der Trend ist aber rückläufig.
 
 
 
I.G.T.   (= Indicazione Geografica Tipica) Diese Stufe gilt für Weine, die aus einem größeren Anbaugebiet stammen und unterliegen Ertragsbeschränkungen und Produktionskontrollen. Sie entspricht dem Landwein oder Vin de pays. Neuerdings werden bestimmte Spitzenweine als IGT verkauft (vgl. VdT).
 
 
 
DOC   (= Denominazione Origine Controllata), wurde 1963 als das höchst notwendige System für die Qualitätskontrolle des italienischen Weines geschaffen und stellt so das Gegenstück zum französischen A.C.-System dar.
siehe Classico
 
DOCG   siehe DOC mit dem Zusatz ...et Garantita, es handelt sich hierbei um eine Spitzenkategorie innerhalb des ital. Systems. Es ist auf bestimmte Weine begrenzt z. b. Barolo, Brunello di Montalcino und Vino Nobile di Montepulciano.
Bei Aufnahme in die DOCG werden in der Regel die zugelassenen Erträge vermindert.
Besonderheit: aus Weinbergen, die jünger als 5 Jahre sind, dürfen keine DOCG-Weine hergestellt werden.
 
 
 
Riserva   Qualitätsbezeichnung für italienischen Wein, der eine längere Alterung hinter sich hat und über ein halbes oder sogar ein ganzes Prozent höheren Alkohols verfügt als Nicht-Riservas (vgl. Superiore), z. B.:

Barolo: fünf Jahre Alterung, davon zwei im Faß
Barberesco: drei Jahre Alterung, davon ein Jahr im Faß
Brunello di Montalcino: fünf Jahre Alterung, davon drei Jahre im Faß
Chianti Classico: Reifezeit 27 Monate
Vino Nobile de Montepulciano: drei Jahre im Faß
 
 
Quellennachweis:
 
"Oxford Weinlexikon"; Hallwag-Verlag
"Der große Johnson Weinatlas"; Hallwag-Verlag
"Côte d'or, Remington"; Hallwag-Verlag